1998 wurde von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ein Grenzwert empfohlen, der die Temperaturerhöhung von Körpergewebe beim Gebrauch von Mobiltelefonen auf ein Mass beschränkt, bei welchem keine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit besteht. Dieser Grenzwert wurde 1999 von der Europäischen Kommission übernommen. Er bildet auch die Grundlage für die maximal erlaubte Strahlung von Mobiltelefonen in der Schweiz.
Als Mass für die Strahlung von Mobiltelefonen in den aktuell genutzten Frequenzbereichen wird die Spezifische Absorptionsrate (SAR) verwendet. Diese wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) angegeben. Um negative gesundheitliche Wirkungen auszuschliessen, soll die Spezifische Absorptionsrate eines Mobiltelefons für Kopf und Rumpf nicht mehr als 2 W/kg betragen. Dieser Grenzwert enthält einen Sicherheitsfaktor von 50, damit auch empfindliche Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Kinder, Schwangere) geschützt sind.