Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) unterscheiden nicht zwischen den verschiedenen Mobilfunktechnologien (2G, 3G, 4G, 5G). Mit den geltenden Immissionsgrenzwerten ist die Bevölkerung vor den nachgewiesenen schädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung geschützt. Die deutlich tieferen Anlagegrenzwerte tragen zusätzlich den bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung Rechnung. Mit den Anlagegrenzwerten wird die Strahlung von Mobilfunkantennen in der Schweiz strenger begrenzt als international üblich. Im April 2020 hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G entschieden und dabei bekräftigt, die geltenden Anlagegrenzwerte zurzeit beizubehalten.
Der Bundesrat: Medienmitteilung vom 22.4.2020
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)