Welche Behörde hat welche Aufgaben?

  • Der Bundesrat hat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Er entscheidet über allfällige Anpassungen der Verordnung. Zudem genehmigt er den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ), den ihm das BAKOM nach internationalen Verhandlungen über die Aufteilung des Frequenzspektrums für die verschiedenen Funkdienste vorlegt.
  • Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) erteilt die Konzessionen für jene Frequenzen, die vom Bundesrat im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) für die Nutzung mit Mobilfunk freigegeben werden. Dabei macht sie auch Mindestvorgaben bezüglich der Versorgung der Bevölkerung.
  • Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt sicher, dass die Bestimmungen des Fernmelderechts und der Konzessionen eingehalten werden und sorgt für die störungsfreie Nutzung des Fernmeldeverkehrs. Das BAKOM überprüft, ob Dienste, Geräte und Anwendungen für die mobile Kommunikation die für sie reservierten Frequenzen nutzen und aktualisiert den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ). Ausserdem veröffentlicht es eine Karte mit den Standorten von Mobilfunkantennen.
  • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist für Fragen zur Strahlung von Mobilfunkantennen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit zuständig. Es stellt sicher, dass die Bestimmungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) korrekt angewendet werden. Dafür erarbeitet das BAFU Empfehlungen und Vollzugshilfen für Kantone und Gemeinden. Weiter hat es die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) einberufen, um Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu evaluieren. Zudem lässt das BAFU die Strahlung erheben, welcher die Bevölkerung im Alltag ausgesetzt ist.
  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für Informationen zum Einfluss der nichtionisierenden Strahlung von mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets, Bluetooth-Geräten, etc. auf die Gesundheit. Es erarbeitet zu diesem Zweck Faktenblätter und gibt Tipps, wie solche Geräte belastungsarm verwendet werden können.
  • Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen des Messens, für Messmittel und Messverfahren, insbesondere auch im Bereich nichtionisierender Strahlung. Das METAS erstellt Messempfehlungen und technische Berichte für die Berechnung der Strahlung von Mobilfunkantennen. Diese Empfehlungen und technischen Berichte enthalten die anwendbaren Mess- und Berechnungsmethoden zur Bewertung der Konformität der Anlagen mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
  • Die Kantone und Gemeinden sind für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig. In diesem Zusammenhang sind sie auch verantwortlich für die Umsetzung der NISV und die Einhaltung der zugehörigen Grenzwerte. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können die Bewilligungsverfahren unterschiedlich sein.

Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom)

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS)

BAFU: Kantonale und städtische Fachstellen für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) (PDF)