Gemeinden können durch die Nutzungsplanung bzw. durch Bau- und Zonenvorschriften die Wahl der Standorte von Mobilfunkantennen innerhalb des Baugebiets beeinflussen. Zudem existieren verschiedene Formen, wie Gemeindebehörden und Netzbetreiberinnen bei der Standortwahl zusammenarbeiten.
Rund die Hälfte der Schweizer Gemeinden verwenden das sogenannte «Dialogmodell» und haben eine entsprechende Vereinbarung mit den Netzbetreiberinnen getroffen. Diese informieren die kommunalen Behörden frühzeitige über ihre Ausbaupläne. So erhält die Gemeinde eine gewisse Mitsprache bei der Suche nach geeigneten Antennenstandorten.
Keinen Handlungsspielraum haben Kantone und Gemeinden hingegen bei Sachverhalten, die bereits abschliessend im Umweltschutz- und im Fernmelderecht geregelt sind. Die Vorgaben des Bundes betreffend den Schutz vor nichtionisierender Strahlung durch Mobilfunkanlagen sind für alle Beteiligten verbindlich.