Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) erteilt einer Netzbetreiberin mit der Vergabe einer Mobilfunkkonzession das Recht, eine Mobilfunkfrequenz zu nutzen. Gleichzeitig übernimmt die Netzbetreiberin damit die Pflicht zur dauernden Versorgung sowie zur Einhaltung des technischen Qualitätsstandards. Da für Mobilfunkfrequenzen eine grosse Nachfrage besteht, werden diese in der Regel im Rahmen einer Auktion an die interessierten Mobilfunkbetreiberinnen vergeben.