Die Netzbetreiberinnen planen ihre Mobilfunknetze eigenständig. Sie streben dabei eine möglichst hohe Verbindungsqualität und gute Netzabdeckung an. Bei der Planung sind die Vorgaben der Konzession sowie die umwelt-, bau- und raumplanungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Grenzwerte der NISV, Zonenpläne, Schutz des Ortsbildes).