Um die Bevölkerung vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen zu schützen, hat der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ein zweistufiges Schutzkonzept mit Grenzwerten festgelegt:
BAFU: Elektrosmog – die Grenzwerte im Überblick
Überall, wo sich Menschen – auch nur kurzfristig – aufhalten, müssen Mobilfunkanlagen Immissionsgrenzwerte einhalten. Diese sind international harmonisiert und schützen vor den wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsauswirkungen.
An Orten, wo sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten (z. B. Wohnungen, Schulen, Spitäler oder Kinderspielplätze), gelten für Mobilfunkanlagen in der Schweiz zusätzlich deutlich tiefere Anlagegrenzwerte. Diese begrenzen vorsorglich die Langzeitbelastung und reduzieren so das Risiko für allfällige heute noch nicht erkennbare Gesundheitsfolgen.