Kantone und Gemeinden kontrollieren, ob Mobilfunkantennen die geltenden Grenzwerte einhalten. Wird eine Mobilfunkantenne neu erstellt oder ausgebaut, muss die Belastung in der Umgebung der Antenne berechnet und so geprüft werden, ob die Grenzwerte eingehalten sind. Zeigen die Berechnungen, dass der vorsorgliche Anlagegrenzwert (→ siehe auch Frage «Wie wird die Bevölkerung vor der Strahlung von Mobilfunkantennen geschützt?») zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft wird, verlangen die Behörden in der Regel eine Messung der Strahlung nach Inbetriebnahme der Anlage. Wenn diese Abnahmemessung zeigt, dass die Anlage den Grenzwert noch nicht einhält, müssen die Sendeparameter für den regulären Betrieb angepasst werden. Dies geschieht in den meisten Fällen durch eine Reduktion der Sendeleistung.